Meinungsfreiheit?
Wer sich wie der evangelische Christ Peter Tauber öffentlich dafür
ausspricht, ein Unrecht als Unrecht auch zu verbieten und zu ahnden, gerät
in diesem unserem Lande „politisch unter Druck“. Ein Gastkommentar
von Peter Winnemöller
München (kath.net/katholon) Es gibt auch 45 Jahre nach der Katastrophe
der Studentenrevolte von 1968 offensichtlich immer noch genug Menschen in unserem
Land, die sich ihre Meinung im orangen Rahmen am Kiosk abholen. Diese werden
durchaus bedient.
Meinungsfreiheit bedeutet in diesem Kontext, die armen Menschen
von anderen, nichtakzeptablen Meinungen zu befreien. Andere Meinungen etwa
behalten zu wollen oder offen zu vertreten ist gefährlich. Wer nämlich
eine Meinung hat und diese nicht schleunigst revidiert, vertritt eine „umstrittene
Meinung“, „gerät politisch unter Druck“,
wird zu einem „umstrittenen Politiker“ und mutiert am Ende zum „unhaltbaren
/ wahlweise: erzkonservativen / [Amtsbezeichnung] [Name]“. Dies sind
die Mechanismen medialer Meinungsdiktatur unserer Tage. Sie treffen all jene,
die u.a. in Fragen der Bioethik, der Familienpolitik oder der Bildungspolitik
eine andere Meinung vertreten, als sie von der selbstkontrollierten Meinungsmaschine
der Medienwelt unserer Tage unfehlbar als zu meinen vorgelegt wird.
Wer in diesem Klima beispielsweise als „Abtreibungsgegner“ gebrandmarkt
wird, hat schon verloren. Der Art. 5 des Grundgesetzes gilt für gebrandmarkte
nicht mehr. Eine Zensur findet praktisch eben doch statt. Dies muß der
designierte Generalsekretär der CDU, Peter Tauber (Foto), gerade am eigenen
Leibe erfahren. Ob er den Zustand des designierten Generalsekretärs jetzt
wirklich noch ins Amt kommt, wird sich zeigen und könnte zum Lackmustest
für die CDU und ihre Haltung zur Meinungsfreiheit werden.
Die „Sünde“ die er begangen hat, ist klar benannt. Als Vorsitzender
der JU in Hessen hat er einen Beschluß mitgetragen, der sich für
ein weitreichendes Verbot von Abtreibungen einsetzt. Er hat – horribile
dictu – diesen Beschluß sogar „wohlwollend“ kommentiert.
Man stelle sich vor so etwas macht Schule.
Die den Menschen in unserem Land medial oktroyierte Meinung dagegen lautet: „Abtreibung
ist Frauenrecht.“ Es interessiert keinen linksgerichteten Journalisten
und auch kein Bündnis für irgendwelche Selbstbestimmung, daß die
Rechtslage in unserem Land nach wie vor eine andere ist. Nach wie vor schützt
die Verfassung in unserem Land das menschliche Leben, indem sie dem Menschen
eine unveräußerliche Würde zuspricht. Die Würde des Menschen
ist ihm mit Beginn seiner Existenz zu eigen. Ferner spricht der §218 StGB
eindeutig davon, daß Abtreibung verboten ist. Bedauerlicherweise konterkariert
die faktische Nichtbestrafung fast aller Straftaten gegen diese Rechtsnorm
das Verbot vollständig. Auch das Rechtsempfinden der Bürger des Landes
geht bei Abtreibung nicht mehr von einem Unrecht aus. Die vorsätzliche
Tötung eines Menschen wird durchaus im Rechtsempfinden der Bürger
als Unrecht angesehen.
Die gegenwärtige Rechtslage ist die Folge eines schweren weltanschaulichen
Kampfes, der in den 90er Jahren sowohl unser Land als auch die evangelische
und die katholische Kirche erschüttert hat. Mehrfach hat sich das Bundesverfassungsgericht
zu dem Themenkomplex geäußert. Die Höchstrichterliche Rechtsprechung
hat immer wieder festgestellt, daß es sich bei Abtreibung um Unrecht
handelt. Heraus kam der jetzige §128 und §219 StGB. So unbefriedigend
diese Rechtslage sein mag, sie ist die jetzt geltende. In keiner Weise läßt
sich aus dem geltenden Recht oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung
ein „Recht auf Abtreibung“ herleiten. Ein solches Recht gibt es
nicht. Rechtsphilosophisch ist es unmöglich, ein solches Recht überhaupt
zu formulieren, ohne das Konzept der Menschenwürde in ihrer Gesamtheit
komplett zu untergraben.
Wer also, wie der evangelische Christ Peter Tauber, sich öffentlich dafür
ausspricht, ein Unrecht als Unrecht auch zu verbieten und zu ahnden, wer sich
dabei auf Rechtsgeschichte, höchstrichterliche Rechtsprechung und letztendlich
die Verfassung unseres Landes berufen kann, gerät in diesem unserem Lande „politisch
unter Druck“.
Medienkritik ist dort angezeigt, wo die Medienlandschaft sich der vollständigen
Homogenität einer unhinterfragten veröffentlichten Meinung nähert.
Es braucht Gegenöffentlichkeit um den gesellschaftlichen Diskurs, der
Bestandteil der Demokratie ist, nicht zum Erliegen zu bringen. Es braucht die
Zivilcourage hier in die Bresche zu springen. Es darf nicht sein, daß in
Deutschland jemand unter Druck gerät, der sich auf dem Boden der Verfassung
und der geltenden Rechtslage bewegt. Es darf nicht sein, daß jemand unter
Druck gerät, der eine von der homogenen selbstkontrollierten Meinungsmaschine
der linken Medienwelt unserer Tage nicht sanktionierte Meinung vertritt.
Meinungsfreiheit ist der Nährboden der Demokratie.
Gesinnungsdiktatur ist der Misthaufen, auf dem nächste politische Diktatur
wächst.
Quelle: Peter
Tauber © Tobias Koch und www.kath.net/news/44245 vom
03.12.2013
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