Ungewollt schwanger?
Dieser Begriff ist nicht ganz so unschuldig, wie er zunächst klingt.
Denn das bereits existierende Kind wird sprachlich ausgeblendet. Ein kath.net-Klartext
von Bischof Andreas Laun
Salzburg (kath.net) Ungewollt schwanger, eigentlich gut zu verstehen, man
weiß, was gemeint ist. Und doch, der Begriff ist nicht ganz so unschuldig
wie er klingt. Wenn sich jemand beim Skifahren den Fuß bricht, sagt kein
Mensch, der Verunglückte habe sich „ungewollt den Fuß gebrochen“.
Warum sagt man das nicht? Weil klar ist, dass kein Mensch skifährt, um
sich den Fuß zu brechen. Beim sexuellen Verkehr ist es anders: Verheiratete
Frauen und Männer verkehren sexuell nicht in jedem Fall, aber oft auch,
um schwanger zu werden.
Dann wäre es ohnehin besser von „guter Hoffnung“ oder, wunderbar
altmodisch, „sie ist gesegneten Leibes“ zu sprechen. So ist Schwangerschaft
oft Freude, herrliche Überraschung oder vielleicht ungewollt, aber wenn
sie eintritt, ist sie doch Freude, weil mit ihr ein Kind ins Dasein getreten
ist. In anderen Fällen ungelegen oder sogar wirklich ein Unglück.
Wie ein gebrochener Fuß? Vielleicht auch ein wenig, aber das zu denken
oder gar auszusprechen schämen sich mindestens die meisten Eltern: „Unser
Kind ein Unglück? Nein, eigentlich nicht, eine Freude, obwohl damals…“
Rein biologisch gesehen, hat sexueller Verkehr nur den Sinn, ein Kind zu zeugen
oder bei Tieren ein „Junges“. Bei dem Menschen gehört die
Liebe zu, ohne sie ist Sex unmoralisch, und die Absicht zu zeugen, kann dabei
sein, muss aber nicht, wohingegen eine gewisse Offenheit immer dazugehört.
Wer für sich selbst oder von einer anderen Frau von „ungewollt
schwanger“ redet, sagt: Gewollt war in diesem Augenblick nur der sexuelle
Verkehr, die Schwangerschaft ist lediglich passiert und darum für mich
und ihn, wegen der Alimenti, ein Übel! So gilt das Kind, das nun existiert,
als Übel, die Frau will sich darum nicht gerne „Mutter“ nennen
und auch nicht von Anderen so nennen lassen.
Dazu kommt: Diese Redeweise lenkt die Aufmerksamkeit einzig und allein auf
den eben nicht gewollten Zustand der Frau, auf ihre Schwangerschaft. Das Kind
wird in der Sprache ausgeblendet, man könnte sagen „sprachlich lässt
man es gar nicht ins Dasein treten, es wird einer „damnatio memoriae“,
also einer Löschung aus der Erinnerung anheimgegeben, obwohl alle wissen,
dass es bereits existiert!
Und was macht man mit einem Übel, das „ungewollt“ störend
ins Dasein getreten ist? Man wünscht, es wäre nicht da und denkt
nach, ob es wirklich eintreten wird oder wie man es entfernen und dann vergessen
könnte.
Das aber heißt: Die Rede von „ungewollt schwanger“ ist zwar
verstehbar, aber gefährlich, weil sie, im Begriff verborgen, dazu ermuntert,
erstens das Kind als Übel zu denken und dann daran, wie man „das Übel
vielleicht doch ungeschehen, nicht mehr existierend machen“ könnte.“ Wenn
also die Frau, vielleicht gedrängt und motiviert von dem Mann, der das „Übel“ mitverursacht
hat, dies tun, also abtreiben, sollte, scheint es sehr naheliegend zu sein,
dafür Verständnis zu zeigen, weil es ja ungewollt war. Ausgeblendet
wird nicht nur das Kind, sondern auch die Verantwortung der Partner, die die „ungewollte
Schwangerschaft herbeigeführt haben, ungewollt aber eben doch.
„Ungewollt“ könnte suggerieren: Sie haben zwar fahrlässig
gehandelt, aber sind doch nicht „so wirklich“ schuldig, wie wenn
die „Täter“ das eingetretene Übel direkt gewollt hätten.
Zudem suggeriert der Begriff „ungewollt“, es sei in Ordnung, einen
anderen Menschen, in diesem Fall das Kind, als Übel zu betrachten. Außerdem:
Auf diese Weise stellt sich auch nicht die Frage, ob das Tun, das der ungewollten
Schwangerschaft „gewollt“ vorausging, vielleicht selbst nicht hätte „gewollt“ sein
dürfen?
Wie auch immer: Die Entfernung des Übels geht auf jeden Fall leichter,
wenn man Begriffe wie Kind, Mutter, Abtreibung ohne Versprecher lückenlos
vermeidet und schon vorweg so redet, dass der Hörer, wenn er nicht herzlos
sein will, moralisch geradezu verpflichtet ist „das zu verstehen“:
das Gewollte und die Entsorgung des Ungewollten.
Dann wird auch die „ergebnisoffene Beratung“ noch offener, als
sie es ohnehin ist, zu Gunsten eines Ergebnisses, das zurückführt
zu dem gewollten Zustand des nicht mehr schwanger zu sein - ohne die Zumutung,
das Ungewollte anzunehmen und damit zu einem gewollten, geliebten Kind zu machen.
Quelle: www.kath.net/news/47124 vom
18.08.2014
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