Abtreibung - News: Steuerfinanzierte Abtreibungen ein Skandal |
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Betrug am mündigen Bürger - Steuerfinanzierte Abtreibungen ein Skandal Abtreibungen nach Indikation (medzininisch, kriminologisch) müssen von
der Krankenkasse bezahlt werden, wenn die Mutter des Kindes pflichtversichert
oder privatversichert und bedürftig ist. Hier geht es allerdings um etwas
anderes, zumal 97 % aller Abtreibungen nicht aufgrund von Indikation, sondern
nach Beratungsschein-Regelung vorgenommen werden. Laut "Gesetz zur Hilfe
für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen"
(SFHG) hat die Mutter des Kindes Anspruch auf Übernahme
der Abtreibungskosten durch das Bundesland, "wenn ihr die Aufbringung der
Mittel für den Abbruch einer Schwangerschaft nicht zuzumuten ist".
Diese "Bedürftigkeit in besonderem Fall" liegt vor, wenn die
"verfügbaren persönlichen Einkünfte" der Schwangeren
derzeit rund 950 EUR nicht übersteigen, das entspricht einem Monatsbruttogehalt
von rund 1400 EUR, zzgl. rund 225 EUR Freibetrag für jedes unterhaltspflichtige
Kind. Das Einkommen des Ehepartners wird nicht berücksichtigt.
Der rhetorische Titel - "Staatsaufgabe Abtreibung?" - scheint also durchaus angebracht. In der Bundesrepublik Deutschland gelten umfangreiche Gesetze zum grundsätzlichen Verbot der Tötung ungeborenen menschlichen Lebens und zum Schutz der Ungeborenen im Schwangerschaftskonflikt, gleichzeitig führt der Staat in der Anwendung des Gesetzes die Intention völlig ad absurdum und finanziert gleichzeitig einen weiten Teil der Abtreibungen sogar noch aus Steuermitteln! Vermutlich werden somit einige Abtreibungseinrichtungen bzw. Abtreibungskliniken in Deutschland weitgehend durch den Staat bezahlt, obwohl es sich bei Abtreibung nach wie vor um einen Straftatbestand handelt. Eine Erklärung des Bamberger Erzbischofs zum Skandal um steuerfinanzierte Abtreibungen Mehr als 41 Millionen Euro hat der Staat 2003 aus Steuereinnahmen für Abtreibungen ausgegeben. Wenn man noch hinzunimmt, was jährlich an staatlichen Zuschüssen den Beratungsinstitutionen wie zum Beispiel Donum Vitae und Pro Familia zufließen, die den Schein ausstellen, der die rechtswidrige Abtreibung straffreimacht, sind die fünfzig Millionen Euro aus der Staatskasse für die Antilife Bewegung in der Bundesrepublik weit überschritten. Das ist aus vielerlei Gründen ein Skandal und erfordert eine schleunige Revision. Denn es hat den Anschein, als würden wir begeistert unseren Selbstmord finanzieren. Es ist seit langem bekannt, dass vor allem anderen die demographische Situation und die Entwicklung in Deutschland den Notstand des ganzen Sozialsystems verursachen. Auch die ökonomischen Auswirkungen der Überalterung bzw. der Unterjüngung sind hinlänglich beschrieben. Dessen ungeachtet wird anstatt das Leben zu fördern, der Tod finanziert. Die Millionen, die für die Tötung noch nicht geborener Kinder ausgegeben werden, müssen den kinderreichen Familien und der Finanzierung der Rente für Erziehungsjahre zukommen. Das Geld für die hunderttausendfachen Abtreibungen wird dringend für das Kindergeld, Kindergartenplätze, Schulmittel und Jugendarbeit gebraucht, wie die derzeitige Spardiskussion auf allen Ebenen deutlich zeigt. Es ist ein Betrug am mündigen Bürger, der sich erfolgreich gegen die Bezahlung der Abtreibungen aus seinen Krankenkassenbeiträgen gewehrt hat und nun klammheimlich gezwungen wird, diese über seine Steuern mitzufinanzieren. Nach Bekanntwerden dieser Zahlen ist es noch unverständlicher, dass die katholischen Schwangerenberatungsstellen der Caritas und des Sozialdienstes Katholischer Frauen keine staatliche Förderung mehr erhalten, seit sie keine Beratungsscheine mehr ausstellen, die die rechtswidrige Abtreibung straffrei machen. Weil sie aus-schließlich und zweifelsfrei für das Leben beraten und wirken wollen, werden sie abgestraft; andere Beratungsstellen, die den Schein ausstellen, werden mit achtzig Prozent der Gesamtkosten gefördert. Der Staat muss das Schwangerenhilfegesetz (Erklärung: siehe unten) von 1995 wie vorgesehen mit all seinen Auswirkungen auf den Prüfstand stellen. Die anonyme Geburt sollte trotz auch verständlicher Einwände von Psychologen ermöglicht werden. Sein ist besser als Nichtsein, Leben ist besser als Nichtleben. Ein Kind, ein Jugendlicher und ein Erwachsener, der seine Eltern nicht kennt und nicht kennen lernen kann, wird in einer lebensfreundlichen Gesellschaft, wozu die Psychologen ihren Beitrag leisten müssen, sich trotzdem seines Lebens freuen können. Deshalb muss die ausschließliche Beratung und die Hilfen für das Leben gefördert werden. Die Adoptionen müssen erleichtert werden. Es gibt nachweislich sehr viele adoptionswillige und geeignete Ehepaare. Der Staat muss sich eindeutiger für die Ehe und Familie als lebensbringende,
lebensbejahende und lebensfördernde Keimzelle der Gesellschaft mit allen
rechtlichen und administrativen Möglichkeiten einsetzen. Das Ja zum Leben
muss klarer und eindeutiger in der Bundesrepublik Deutschland
werden. Dagegen muss alles, was den Tod fördert, abgestellt werden. Es
muss eine Kultur des Lebens entwickelt werden. Damit wird auch der so oft für
die gesamte Ökonomie erforderliche Stimmungsumschwung einen entscheidenden
Anschub bekommen. Stichwort "Schwangerenhilfegesetz":
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