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Wähle das Leben

Der Salzburger Erzbischof Dr. Alois Kothgasser mahnt in seinem ausführlichen Fastenhirtenbrief zu Verantwortung für das Leben. In direkter Anlehnung an die Enzyklika "Evangelium Vitae" von Papst Johannes Paul II. (25. März 1995) und aus aktuellem Anlass geht er auf die Bedrohung des Gesellschaft durch Abtreibung ein.


Liebe Schwestern und Brüder auf dem Weg des Lebens!
Dankbar für die kostbare Gabe des Lebens haben wir Christen und Christinnen Freude am Leben und nehmen den Auftrag, das Leben vom Beginn bis zum natürlichen Tod in umfassender Weise zu schützen, ernst. Im Buch Deuteronomium lesen wir die beeindruckenden Worte: "Leben und Tod lege ich dir vor, Segen und Fluch. Wähle also das Leben, damit du lebst, du und deine Nachkommen. Liebe den Herrn, deinen Gott, höre auf seine Stimme und halte dich an ihm fest; denn er ist dein Leben." (Dtn 30,19-20). Jesus von Nazareth gibt seine Sendung im Johannesevangelium mit den Worten an: "Ich bin gekommen, damit sie das Leben haben und es in Fülle haben" (Joh 10,10). Selbst in Schwierigkeiten und Unsicherheiten vermag jeder Mensch, der ehrlicherweise für die Wahrheit und das Gute offen ist, den Wert und die Würde des menschlichen Lebens vom ersten Augenblick des Daseins bis zu seinem Ende zu erkennen und das Recht jedes Menschen zu bejahen, dass dieses sein wichtigstes Gut in höchstem Maße geachtet werde. Auf der Anerkennung dieses Rechtes beruhen das menschliche Zusammenleben und das politische Gemeinwesen.
Papst Johannes Paul II. hat in seiner Enzyklika "Evangelium vitae" vom 25. März 1995 eindeutig und klar zu allen Menschen über den Wert und die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens gesprochen. Das Evangelium von der Liebe Gottes zum Menschen, das Evangelium von der Würde der menschlichen Person und das Evangelium vom Leben sind ein einziges, unteilbares Evangelium, die wahre Frohbotschaft für alle Menschen.
In seiner ersten Enzyklika hatte Johannes Paul II. im Jahr 1979 das Wort geprägt: "Der Mensch, der lebendige Mensch, stellt den ersten und grundlegenden Weg der Kirche dar." Warum dieses nahezu hartnäckige Bestehen des Papstes auf dem unvergleichlichen Wert jedes menschlichen Lebens und der Würde jeder menschlichen Person? Auf seinen vielen Wegen zu den Menschen, im Hören auf die Situation der Zeit; sieht er die neuen Bedrohungen des menschlichen Lebens.


1. Die neuen Bedrohungen des menschlichen Lebens
Tatsächlich gibt es in unserer Zeit eine erschütternde Vermehrung und Verschärfung der Bedrohungen des Lebens von Personen und Völkern, vor allem dann, wenn dieses Leben schwach und wehrlos ist. Zu den alten schmerzlichen Plagen von Elend, Hunger, Krankheiten, Gewalt und Krieg gesellen sich heute andere Übel unbekannter Art und von beunruhigenden Ausmaßen. Schon das II. Vatikanische Konzil beklagte in einem Text, der geradezu von dramatischer Aktualität ist, die vielfältigen Angriffe gegen das menschliche Leben.
In der Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute heißt es: "Was ... zum Leben selbst in Gegensatz steht, wie jede Art Mord, Völkermord, Abtreibung, Euthanasie und auch der freiwillige Selbstmord; was immer die Unantastbarkeit der menschlichen Person verletzt, wie Verstümmelung, körperliche oder seelische Folter und der Versuch, psychischen Zwang auszuüben; was immer die menschliche Würde angreift, wie unmenschliche Lebensbedingungen, willkürliche Verhaftung, Verschleppung, Sklaverei, Prostitution, Mädchenhandel und Handel mit Jugendlichen, sodann auch unwürdige Arbeitsbedingungen, bei denen der Arbeiter als bloßes Erwerbsmittel und nicht als freie und verantwortliche Person behandelt wird: all diese und andere ähnliche Taten sind an sich schon eine Schande; sie sind eine Zersetzung der menschlichen Kultur, entwürdigen weit mehr jene, die das Unrecht tun, als jene, die es erleiden. Zugleich sind sie im höchsten Maße ein Widerspruch gegen die Ehre des Schöpfers." (Nr. 27).
Dieses beunruhigende Panorama scheint leider in Ausdehnung begriffen. Mit den neuen, vom wissenschaftlich- technologischen Fortschritt eröffneten Perspektiven entstehen neue Formen von Anschlägen auf die Würde des Menschen, die den Verbrechen gegen das Leben einen bisher unbekannten Aspekt verleiht und neue, ernste Sorgen auslöst: Breite Schichten der öffentlichen Meinung rechtfertigen manche Verbrechen gegen das Leben im Namen der Rechte der individuellen Freiheit und beanspruchen unter diesem Vorwand nicht nur Straffreiheit für derartige Verbrechen, sondern sogar die Genehmigung des Staates, sie in absoluter Freiheit und unter Beteiligung des staatlichen Gesundheitswesens durchzuführen.
Das alles bewirkt einen tief greifenden Wandel im Blick auf das Leben und die zwischenmenschlichen Beziehungen. Selbst die Medizin, die auf die Verteidigung und Pflege des menschlichen Lebens ausgerichtet ist, verwendet sich in einigen ihrer Bereiche immer eingehender für die Durchführung dieser Handlungen gegen die Person und entstellt auf diese Weise ihr Gesicht, widerspricht sich selbst und verletzt die Würde all derer, die sie ausüben.
Das Ergebnis, zu dem man gelangt, ist dramatisch: So schwerwiegend und beunruhigend das Phänomen der Beseitigung so vieler menschlicher Leben vor der Geburt oder auf dem Weg zum Tod auch sein mag, so ist die Tatsache nicht weniger schwerwiegend und beunruhigend, dass selbst das Gewissen immer mehr verdunkelt wird, die Unterscheidung zwischen Gut und Böse wahrzunehmen im Hinblick auf den fundamentalen Wert des menschlichen Lebens.
Darum muss die Kirche den Stimmlosen ihre Stimme leihen und eine klare und feste Bekräftigung des Wertes des menschlichen Lebens und seiner Unantastbarkeit als leidenschaftlichen Appell im Namen Gottes an alle und jeden einzelnen richten: Achte, verteidige, liebe das Leben, jedes menschliche Leben, und diene ihm! Im Buch der Weisheit lesen wir: "Gott hat den Tod nicht gemacht und hat keine Freude am Untergang der Lebenden. Zum Dasein hat er alles geschaffen ... Gott hat den Menschen zur Unvergänglichkeit geschaffen und ihn zum Bild seines eigenen Wesens gemacht" (Weish 1,13-14; 2,23).


2. Die Grenzen der Freiheit

Die Entscheidungen gegen das Leben entstehen bisweilen aus schwierigen oder geradezu dramatischen Situationen, die von Leid und Einsamkeit, von völligem Fehlen wirtschaftlicher Perspektiven, von Depression und Zukunftsangst geprägt sind. Solche Umstände können die subjektive Verantwortlichkeit und die daraus folgende Schuld derer vermindern, die diese in sich verbrecherischen Entscheidungen treffen.
Trotzdem geht das Problem heute weit über die, wenn auch gebotene, Anerkennung dieser persönlichen Situationen hinaus. Es stellt sich auch auf kultureller, sozialer und politischer Ebene, wo es sein subversivstes und verwirrendstes Gesicht in der immer weiter um sich greifenden Tendenz zeigt, die erwähnten Verbrechen gegen das Leben als legitime Äußerungen der individuellen Freiheit auszulegen, die als wahre und eigene Rechte anerkannt und geschützt werden müssten.
Die Idee der Menschenrechte gerät heute dadurch in einen überraschenden Widerspruch: Gerade in einer Zeit, in der man feierlich die unverletzlichen Rechte der Person verkündet und öffentlich den Wert des Lebens geltend macht, wird das selbe Recht auf Leben, besonders in den bezeichnendsten Augenblicken des Daseins, wie es Geburt und Tod sind, praktisch verweigert und unterdrückt. Auf der einen Seite sprechen die verschiedenen Menschenrechtserklärungen und die vielfältigen Initiativen, die von ihnen erfreulicherweise inspiriert werden, von der Durchsetzung einer moralischen Sensibilität auf Weltebene, die sorgfältig darauf achtet, den Wert und die Würde jedes Menschen als solchen anzuerkennen, ohne jede Unterscheidung von Rasse, Nationalität, Religion, Geschlecht, politischer Meinung und sozialem Stand.
Auf der anderen Seite setzt man leider in den Taten ihre tragische Verneinung. Diese ist noch bestürzender, ja skandalöser, weil sie sich in einer Gesellschaft abspielt, die die Durchsetzung und den Schutz der Menschenrechte zu ihrem Hauptziel und zugleich zu ihrem Ruhmesblatt macht. Wie lassen sich diese wiederholten Grundsatzbeteuerungen mit der ständigen Vermehrung und verbreiteten Legalisierung der Angriffe auf das menschliche Leben in Einklang bringen? Wie lassen sich diese Erklärungen in Einklang bringen mit der Ablehnung des schwächsten, des bedürftigsten, des alten oder des soeben im Mutterschoß empfangenen Lebens?
Diese Angriffe stellen eine fundamentale Bedrohung der gesamten Kultur der Menschenrechte dar, eine Bedrohung, die letzten Endes im Stande ist, selbst die Bedeutung des demokratischen Zusammenlebens aufs Spiel zu setzen: Unsere Städte laufen Gefahr, aus einer Gesellschaft von zusammenlebenden Menschen zu einer Gesellschaft von Ausgeschlossenen, an den Rand Gedrängten, Beseitigten und Unterdrückten zu werden.
Wo liegen die Wurzeln eines derart paradoxen Widerspruchs? Vermutlich in einer Auffassung von Freiheit, die das einzelne Individuum zum Absoluten erhebt und es nicht zur Solidarität, zur vollen Annahme der anderen und zum Dienst an ihm ermutigt. Es handelt sich um eine ganz individualistische Freiheitsauffassung, die schließlich die Freiheit der Stärkeren gegen die zum Unterliegen bestimmten Schwachen ist. Die Freiheit besitzt eine wesentliche Beziehungsdimension. Sie ist ein großes Geschenk des Schöpfers, sie steht letztlich im Dienst der Person und ihrer Verwirklichung durch die Selbsthingabe und die Annahme des anderen. Meine Freiheit findet an der Freiheit des anderen seine Grenzen.
Die Freiheit verleugnet sich selber, zerstört sich selber und macht sich zur Vernichtung des anderen bereit, wenn sie ihre grundlegende Verbindung mit der objektiven Wahrheit nicht mehr anerkennt und nicht mehr respektiert. Jedes Mal, wenn die Freiheit sich von jeder Tradition und Autorität befreien will und sich den Einsichten einer objektiven und gemeinsamen Wahrheit als dem Fundament für das persönliche und soziale Leben verschließt, hört der Mensch auf, als einzigen und unanfechtbaren Anhaltspunkt für seine Entscheidungen die Wahrheit über Gut und Böse anzunehmen, sondern lässt nur noch seine subjektive und wandelbare Meinung oder gar sein egoistisches Interesse und seine Laune oder Willkür gelten.
In dieser Auffassung von Freiheit wird das soziale Zusammenleben tief greifend entstellt. Wenn die Förderung des eigenen Ich als absolute Autonomie verstanden wird, gelangt man unvermeidlich zur Verneinung des anderen, der als Feind empfunden wird, gegen den man sich verteidigen muss. Dann beginnt jeder Bezug zu gemeinsamen Werten und zu einer für alle geltenden Wahrheit zu schwinden: Das gesellschaftliche Leben läuft Gefahr, alles verhandeln zu können, auch das erste Grundrecht, das Recht auf Leben.
Das Recht hört auf Recht zu sein, wenn es nicht mehr fest auf die unantastbare Würde der Person gründet, sondern dem Willen des Stärkeren unterworfen wird. Auf diese Weise ist die Demokratie ungeachtet ihrer Regeln in der Gefahr, den Weg einer "Demokratur" zu beschreiten. Der Staat, das Land ist nicht mehr das gemeinsame Haus, in dem alle nach den Prinzipien wesentlicher Gleichheit leben können, sondern es verwandelt sich in eine Art von Tyrannei, die sich anmaßt, im Namen einer allgemeinen Nützlichkeit - die in Wirklichkeit nichts anderes als das Interesse einiger weniger oder bestimmter Gruppen ist - über das Leben der Schwächsten und Schutzlosesten, vom ungeborenen Kind bis zum alten Menschen, verfügen zu können.
In einer Ansprache an die Teilnehmer am Studienkongress über das "Recht auf Leben und Europa" fragt Johannes Paul II. im Jahre 1987: "Wie kann man noch von Würde jeder menschlichen Person reden, wenn die Tötung des schwächsten und unschuldigsten Menschen zugelassen wird? Im Namen welcher Gerechtigkeit begeht man unter den Menschen die ungerechteste aller Diskriminierungen, indem man einige von ihnen für würdig erklärt, verteidigt zu werden, während anderen diese Würde abgesprochen wird?" Das "Recht" auf Abtreibung, Kindestötung und Euthanasie zu fordern, heißt, eine absolute Macht über die anderen und gegen die anderen zu behaupten. Aber das ist der Tod der wahren Freiheit. Das ist der Untergang der Grundrechte des Menschseins.


3. Die Verfinsterung des Sinnes für Gott und den Menschen
Auf der Suche nach den tiefsten Wurzeln des Kampfes zwischen der "Kultur des Lebens" und der "Unkultur des Todes" stoßen wir letztlich auf die Verfinsterung des Sinnes für Gott und den Menschen, wie sie für das vom Säkularismus und Materialismus beherrschte soziale und kulturelle Umfeld typisch zu sein scheinen. Wenn man den Sinn für Gott verliert, besteht die Gefahr, dass man auch den Sinn für den Menschen verliert, für seine Würde und für sein Leben. Die Verfinsterung des Sinnes für Gott und den Menschen führt unvermeidlich zu einem praktischen Materialismus, in dem der Individualismus, das Nützlichkeitsdenken und das maßlose Genießen gedeihen.
Darin zeigt sich, was der Apostel Paulus im Römerbrief schreibt: "Und da sie sich weigerten, Gott anzuerkennen, lieferte Gott sie einem verworfenen Denken aus, so dass sie tun, was sich nicht gehört" (Röm 1,28). Auf diese Weise werden die Werte des Seins durch jene des Habens ersetzt. Das einzige Ziel, auf das es anzukommen scheint, ist die Erlangung des eigenen materiellen Wohlergehens. Die so genannte Lebensqualität wird vorwiegend oder ausschließlich als wirtschaftliche Leistung, hemmungsloser Konsumismus, Schönheit und Genuss des physischen Lebens ausgelegt, wobei die tiefer reichenden - beziehungsmäßigen, geistigen und religiösen - Dimensionen des Daseins in Vergessenheit geraten. In einem solchen Gesamtrahmen wird auch das Leiden eine unvermeidbare Belastung der menschlichen Existenz.
In einem solchen kulturellen Umfeld wird der Körper des Menschen nicht mehr als für die Person typische Wirklichkeit, nämlich als Zeichen und Ort der Beziehung zu den anderen, zu Gott und zur Welt, wahrgenommen. Er ist auf das rein Materielle verkürzt, er ist nur ein Komplex von Organen, von Funktionen und Kräften, die nach Kriterien von Genuss und Leistung zu gebrauchen sind. In einer solchen Sicht erfahren die zwischenmenschlichen Beziehungen eine schwerwiegende Verarmung. Die ersten, die unter den Schäden einer solchen Verarmung zu leiden haben, sind das Kind, der kranke, leidende und der alte Mensch.


4. Zeichen der Hoffnung im Einsatz für das Leben
In der Tat fehlt es in der mitmenschlichen Gemeinschaft und auch im öffentlichen Leben nicht an Zeichen einer wahren "Kultur des Lebens". Es fällt diesen positiven Zeichen oft schwer, sich darzustellen und erkannt zu werden, vielleicht auch deshalb, weil sie in manchen Medien keine entsprechende Aufmerksamkeit finden. Aber wie viele Initiativen zur Hilfe und Unterstützung für die schwächsten und schutzlosesten Menschen sind in der christlichen Gemeinschaft und in der bürgerlichen Gesellschaft auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene von einzelnen, von Gruppen, von Bewegungen und von verschiedensten Organisationen ergriffen worden und werden weiterhin in die Wege geleitet!
Noch immer gibt es - Gott sei Dank - zahlreiche Eheleute, die mit tiefer Verantwortung die Kinder als die kostbarste Gabe annehmen. Und es fehlt auch nicht an Familien, die über ihren täglichen Dienst am Leben hinaus die Offenheit besitzen, sich verlassener, in Notlagen befindlicher Kinder und Jugendlicher, Personen mit Behinderungen und allein gebliebener alter Menschen anzunehmen. Nicht wenige Zentren für Lebenshilfe, Aktivitäten für das Leben oder ähnliche Einrichtungen werden von Personen und Gruppen gefördert, die mit bewundernswerter Hingabe und Aufopferung Müttern in schwieriger Lage, die versucht sind, eine Abtreibung vornehmen zu lassen, die notwendige Hilfe anbieten.
In der ganzen Welt gibt es Bewegungen und Initiativen zur sozialen Sensibilisierung für das Leben. Wenn solche Bewegungen in Übereinstimmung mit ihrer glaubwürdigen Inspiration mit entschiedener Standhaftigkeit, aber ohne Anwendung von Gewalt bzw. erneuter Diskriminierung handeln, fördern sie damit eine breite Bewusstmachung des Wertes des menschlichen Lebens. Allerdings: Gruppen, die aktiv und engagiert für das Leben eintreten, sollten nicht in blinden, nahezu fanatischen Eifer verfallen, der mehr zu feindseliger Konfrontation als zur Überwindung der Schwierigkeiten beiträgt.
Kriterien der Glaubwürdigkeit für christlich engagierte Gruppen sind insbesondere, dass sie mit ihren Äußerungen und Aktionen eine christlich verantwortete Motivation erkennen lassen, Andersdenkenden bei aller notwendigen Auseinandersetzung mit Achtung begegnen, Menschen in Not und Konfliktsituationen helfen und sich für eine Verbesserung der sozialen und rechtlichen Ordnung sachkundig einsetzen. Muss man nicht auch an alle jene täglichen Gesten von Annahme, Opfer, selbstloser Sorge erinnern, die eine unübersehbare Anzahl von Personen voll Liebe in den Familien, in den Krankenhäusern, in den Waisenhäusern, in den Altersheimen und in anderen Zentren oder Gemeinschaften zum Schutz des Lebens vollbringt? Das sind wahrhaft Beispiele von barmherzigen Samaritern, wie sie das Gleichnis Jesu im Lukasevangelium darstellt (vgl. Lk 10,29-37).
Zu den Hoffnungszeichen muss auch eine in breiten Schichten der öffentlichen Meinung zunehmende neue Sensibilität gezählt werden, die immer mehr gegen den Krieg als Instrument zur Lösung von Konflikten zwischen den Völkern gerichtet ist und nach wirksamen, aber gewaltlosen Mitteln sucht, um die Konflikte zu lösen. Dazu gehört auch die immer weiter verbreitete Abneigung der öffentlichen Meinung gegen die Todesstrafe. Nicht selten hat man jedoch den Eindruck, dass heute die Schwächsten in der Gesellschaft, die Wehrlosesten, die ungeborenen Kinder unter das Verdikt einer ganz eigenartigen "Todesstrafe" fallen.
Positiv erscheint weiters die erhöhte Aufmerksamkeit für die Qualität des Lebens und für die Umwelt, die vor allem in den hoch entwickelten Gesellschaften festzustellen ist und für die oft Kinder und Jugendliche besondere Sensibilität besitzen. In diesen Bemühungen zeigen sich die Erwartungen der Menschen nicht mehr so sehr auf die Probleme des Überlebens konzentriert, als vielmehr auf die Suche nach einer globalen Verbesserung der Lebensbedingungen. Wenn heute so viel Sorge und ehrliches Bemühen auf die Bewahrung, Erhaltung und Gestaltung der Schöpfung gelegt wird, auf den Natur- und Tierschutz, um wie viel mehr Sorge müsste dem wehrlosen, ungeschützten, ungeborenen menschlichen Leben gelten! Es kann doch nicht sein, dass Pflanzen, Tiere schützenswerter erscheinen als das schwache menschliche Leben. Der umfassende Schutz allen Lebens ist allen anvertraut und aufgetragen!
Besonders bedeutsam ist das Erwachen bzw. Wiederaufleben einer ethischen Reflexion über das Leben. Durch das Aufkommen der Bioethik und ihrer immer mehr intensivierten Entwicklung und Ausweitung werden - unter Gläubigen und Nichtgläubigen, wie auch zwischen den Gläubigen verschiedener Religionen - die Reflexion und der Dialog über grundlegende ethische Probleme gefördert, die das Leben der Schöpfung, das Leben der Natur und das Leben der Menschen betreffen. Die unbedingte und bedingungslose Entscheidung für das Leben führt zu einer echten Kultur des Lebens.

5. Achtung und Liebe für alles Leben und das Leben aller
Angesichts der unzähligen ernsten Bedrohungen des Lebens in der modernen Welt könnte man von einem Gefühl unüberwindlicher Ohnmacht übermannt werden. Es hat den Anschein, das Gute werde nie die Kraft haben können, das Böse zu überwinden. Allerdings: Das Evangelium vom Leben ist eine konkrete und personale Wirklichkeit, weil es in der Verkündigung der Person Jesu Christi selber besteht. Dem Apostel Thomas, und in ihm jedem Menschen, zeigt sich Jesus mit den Worten: "Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben" (Joh 14,6). Der Sohn Gottes ist Mensch geworden und zu den Menschen gekommen, "damit sie das Leben haben und es in Fülle haben" (Joh 10,10).
Das Leben des Menschen kommt von Gott, es ist sein Geschenk, sein Abbild und Ebenbild, Teilhabe an seinem Lebensatem. Daher ist Gott der einzige Herr über das Leben; der Mensch kann nicht darüber verfügen. Die Unantastbarkeit, die von Anfang an den Herzen des Menschen, seinem Gewissen eingeschrieben ist, erwächst aus dieser Beziehung mit Gott. Das auf die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens bezügliche Gebot Gottes steht im Zentrum der "Zehn Worte", im Bund vom Sinai (vgl. Ex 34,28). Es verbietet zu allererst den Mord: "Du sollst nicht töten" (Ex 20,13). Im selben Buch der Bibel steht der Satz: "Wer unschuldig und im Recht ist, den bring nicht um sein Leben" (Ex 23,7).
In dieser Botschaft, die das Neue Testament zur Vervollkommnung des Alten oder Ersten Testamentes bringt, ist ein mächtiger Appell zur Achtung der Unantastbarkeit des physischen Lebens und der persönlichen Integrität und dieser erreicht den Höhepunkt in dem positiven Gebot, das dazu verpflichtet, seinen Nächsten zu lieben wie sich selbst. Und dies steht schon im Buch Levitikus: "Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst" (Lev 19,18). Durch sein Wort und sein Tun verdeutlicht Jesus die positiven Forderungen des Gebots von der Unantastbarkeit des Lebens noch weiter. Sie waren bereits im Alten Testament vorhanden, wo es dem Gesetzgeber darum ging, Daseinsbeziehungen schwachen und bedrohten Lebens zu gewährleisten und es zu schützen: den Fremden, die Witwe, den Waisen, den Kranken, überhaupt den Armen, ja selbst das Leben vor der Geburt (vgl. Ex 21,22; 22,20-26).
Mit Jesus von Nazareth erlangen diese positiven Forderungen neue Kraft und werden in ihrer ganzen Weite und Tiefe offenbar: sie reichen von der Sorge um das Leben des Bruders, der Schwester, des Familienangehörigen, der Angehörigen des selben Volkes, der Ausländer, die im Land Israel wohnen, zur Sorge um den Fremden bis hin zur Liebe des Feindes. Der Fremde ist nicht länger ein Fremder für den, der einem anderen Menschen in Not zum Nächsten werden soll bis zu dem Punkt, dass er die Verantwortung für sein Leben übernimmt, wie das Gleichnis vom barmherzigen Samariter sehr anschaulich und einprägsam schildert (vgl. Lk 10,25-37). Auch der Feind ist für den kein Feind mehr, der ihn zu lieben beginnt (vgl. Mt 5,38-48; Lk 6,27-35) und dem er Gutes tun soll (vgl. Lk 6,27.33.35).
Höhepunkt dieser Liebe ist das Gebet für den Feind, durch das man sich mit der sorgenden Liebe Gottes um den Menschen in Einklang bringt: "Ich aber sage euch: Liebt eure Feinde und betet für die, die euch verfolgen, damit ihr Söhne eures Vaters im Himmel werdet; denn er lässt seine Sonne aufgehen über Bösen und Guten, und er lässt regnen über Gerechte und Ungerechte" (Mt 5,44-45; vgl. Lk 6,28.35).
Gottes Gebot zum Schutz des Lebens des Menschen hat also seinen tiefsten Aspekt in der Forderung von Achtung und Liebe gegenüber jedem Menschen und seinem Leben. Die Aufgabe, das Leben anzunehmen und ihm zu dienen, betrifft alle und muss sich vor allem gegenüber dem im Zustand größter Schwachheit befindlichen Leben erweisen.


6. Die Würde des ungeborenen Lebens

Das menschliche Leben befindet sich in einer Situation großer Gefährdung, wenn es in die Welt eintritt und wenn es das irdische Dasein verlässt. Die Aufforderungen zu Sorge und Achtung vor allem gegenüber dem von Krankheit und Alter gefährdeten Sein sind im Wort Gottes sehr wohl vorhanden. Wenn es an direkten und ausdrücklichen Aufforderungen zum Schutz des menschlichen Lebens in seinen Anfängen, insbesondere des noch ungeborenen, wie auch des zu Ende gehenden Lebens, fehlt, so lässt sich das leicht daraus erklären, dass schon allein die Möglichkeit, das Leben in diesen Situationen zu verletzen, anzugreifen oder gar zu leugnen, der religiösen und kulturellen Sicht des Gottesvolkes Israel fremd ist. Im Alten Testament wird die Unfruchtbarkeit als ein Fluch gefürchtet, während die zahlreiche Nachkommenschaft als ein Segen empfunden wird: "Kinder sind eine Gabe des Herrn, die Frucht des Leibes ist sein Geschenk" (Ps 127,3; vgl. Ps 128,3-4).
Wirksam ist aber vor allem die Gewissheit, dass das von den Eltern weitergegebene Leben seinen Ursprung in Gott hat, wie die vielen Bibelstellen bezeugen, die voll Achtung und Liebe von der Empfängnis, von der Formung des Lebens im Mutterleib, von der Geburt und von der engen Verbindung sprechen, die zwischen dem Anfang des Seins und dem Tun Gottes des Schöpfers besteht. "Noch ehe ich dich im Mutterleib formte, habe ich dich ausersehen, noch ehe du aus dem Mutterschoß hervorkamst, habe ich dich geheiligt" (Jer 1,5). Die Existenz jedes einzelnen Menschen ist von ihren Anfängen an im Plan Gottes gegenwärtig.
Hinweise anbetenden Staunens über Gottes Eingreifen bei der Bildung des Lebens im Mutterleib finden sich sowohl in den Psalmen als auch in den späteren Büchern des Alten Testamentes. Alles Leben ist empfangen. Kein Mensch hat sich selber in die Welt gesetzt. Daraus folgt die Dankbarkeit, überhaupt leben zu dürfen, die Dankbarkeit, auch den Eltern gegenüber, die das Leben geschenkt haben. Wir sind ein Volk des Lebens, nicht des Todes! Das menschliche Leben hat seinen Mittelpunkt, seinen Segen und seine Fülle erreicht, wenn es selbst verschenkt wird in der Hingabe im Dienst an den Mitmenschen.


7. Der Mensch ist Mensch von Anfang an
Viele unserer Zeitgenossen, leider auch Christen, teilen heute die Ansicht, dass Abtreibung zwar nicht sein soll, aber in einzelnen Fällen unvermeidlich wäre und deshalb als "kleineres Übel" gerechtfertigt sein könnte. Diese Einstellung führt dazu, dass man zwar grundsätzlich am Wert des Lebens des ungeborenen Kindes festhält, ihm aber im konkreten Fall, andere, nachgeordnete Gesichtspunkte, etwa eine materielle oder seelische Notlage oder das Selbstbestimmungsrecht der Frau, vorordnet. Abtreibung erscheint dann als ein von den Zwängen des Lebens diktierter Ausweg. Dabei wird das Lebensrecht des ungeborenen Kindes dem geborenen Menschen untergeordnet.
Wenngleich solche Rechtfertigungsgründe bei vielen unserer Zeitgenossen auf Zustimmung stoßen, so halten sie doch einer rationalen Überprüfung nicht stand. Das ungeborene Kind trägt bereits alle Möglichkeiten seiner späteren Entwicklung in sich. Es ist ein und derselbe Mensch, der vom Augenblick der Zeugung an in einem kontinuierlichen Prozess seine Anlagen entfaltet, bis er zu einem eigenverantwortlichen, selbständigen Dasein heranwächst. Deshalb ist ein menschliches Geschöpf vom Augenblick seiner Empfängnis an als menschliche Person zu achten und zu behandeln.
Menschliches Leben besitzt von Anfang an eigene Würde, eigenes Recht und eigenständigen Schutzanspruch, der durch die Rechte anderer oder besondere ihm entgegenstehende Umstände nicht aufgehoben werden kann. Bei der Entscheidung für oder gegen eine Abtreibung steht das ganze Leben eines Menschen auf dem Spiel; es steht in Frage, ob ein menschliches Leben mit all seinen unvorhersehbaren Erfahrungen und Erlebnissen, seinem zukünftigen Glück und Leid, mit allen menschlichen Beziehungen, in denen es sich entfalten kann, mit aller möglichen Freude für sich und für andere sein darf oder nicht. Der Gedanke einer Abwägung der verschiedenen auf dem Spiel stehenden Güter ist hier völlig fehl am Platz. Denn es geht bei der Abtreibung nicht um ein einzelnes Gut, sondern um das Leben selbst, das für jeden von uns, ob geboren oder ungeboren, Voraussetzung aller anderen Güter des Lebens, aller persönlichen Wertung, bewussten Pläne oder individuellen Zielsetzungen ist.


8. Das Gebot "Du sollst nicht töten" schützt uns alle
"Für das Leben des Menschen fordere ich Rechenschaft vom Menschen", so heißt es im Buch Genesis (9,5). Das menschliche Leben ist als etwas Heiliges anzusehen, da es ja schon von seinem Anfang an das Handeln des Schöpfers erfordert und immer in einer besonderen Beziehung mit dem Schöpfer, seinem einzigen Ziel, verbunden bleibt. Gott allein ist der Herr des Lebens vom Anfang bis zum Ende: Niemand kann sich - unter keinen Umständen - das Recht anmaßen, einem unschuldigen menschlichen Geschöpf direkt den Tod zuzufügen. "Du sollst nicht töten", so lautet das göttliche Gebot (Ex 20,13; Dtn 5,17). Gott erklärt sich zum absoluten Herrn über das Leben des nach seinem Bild und Gleichnis gestalteten Menschen (vgl. Gen 1,26-28).
Das menschliche Leben weist somit einen heiligen, unverletzlichen Charakter auf, in dem sich die Unantastbarkeit des Schöpfers selber widerspiegelt. Eben deshalb wird Gott zum strengen Richter einer jeden Verletzung des Gebotes "Du sollst nicht töten", das die Grundlage des gesamten menschlichen Zusammenlebens bildet. Er, Gott, ist der Verteidiger des Unschuldigen (vgl. Gen 4,9-15; Jes 41,14; Jer 50,34; Ps 19,14). Auch auf diese Weise macht Gott deutlich, dass er keine Freude hat am Untergang der Lebenden (vgl. Weish 1,13).
Das Gebot "Du sollst nicht töten" besitzt einen ausgesprochen starken negativen Inhalt: Es zeigt die äußerste Grenze auf, die niemals überschritten werden darf. Es spornt jedoch auch zu einem positiven Verhalten der absoluten Achtung vor dem Leben an, mit dem Ziel, es zu fördern und auf dem Weg der Liebe, die sich verschenkt, die annimmt und dient, voranzuschreiten. Das Töten eines Menschen, in dem das Bild Gottes gegenwärtig ist, ist ein besonders schweres Vergehen. Gott allein ist Herr des Lebens. Jede Sünde gegen das Leben ist eine Sünde wider den Heiligen Geist, den Schöpfer- Geist und Lebensspender. Ein elementarer Grundsatz, dem das neuzeitliche Menschenrechtsdenken und der demokratische Rechtsstaat zum Durchbruch verholfen haben, lautet: Das Leben eines jeden Menschen ist gleich viel wert, unabhängig von seinem sozialen Status, seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, seinem Bildungsniveau, seiner Hautfarbe oder seinem Aussehen, seinem Geschlecht, seinem Alter oder seinem gesundheitlichen Zustand, seiner Religion. Diese Überzeugung von der gleichen Würde aller Menschen muss mit gleichem Ernst und ohne Abstriche für das Leben ungeborener Kinder gelten. Die Kirche verteidigt ein grundlegendes Menschenrecht und ein Grundprinzip des demokratischen Rechtsstaates, welches im Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zur Geltung kommt.
Das Gebot "Du sollst nicht töten" muss auch in Konfliktsituationen als Grundlage eines humanen Zusammenlebens anerkannt werden. Es kann seine gesellschaftliche Friedensfunktion nur erfüllen, wenn es auch gegenüber den schwächsten Mitgliedern der Gesellschaft wirksam praktiziert wird. Der Respekt vor der Personwürde des Menschen umfasst daher die Unverletzlichkeit seines leiblichen Daseins von allem Anfang an. Als vorsätzliche Tötung eines unschuldigen Menschen ist Abtreibung darum ein schweres Unrecht, das niemals gerechtfertigt werden kann, auch nicht durch Berufung auf eine persönliche Gewissensentscheidung.
Insbesondere am Anfang und am Ende des Lebens zeigt sich, dass das Tötungsverbot nicht nur eine negative Schranke ist. Es muss vielmehr im Licht des umfassenden Liebesgebotes verstanden und als positiver Auftrag zur Bejahung und Annahme des jedem Menschen von Gott geschenkten Lebens gesehen werden. Das Gebot "Du sollst nicht töten" verpflichtet darum jeden Menschen auch in seinen positivsten Inhalten, nämlich Achtung, Liebe und Förderung des menschlichen Lebens.


9. Das verabscheuungswürdige Verbrechen der Abtreibung - vielfältige Zusammenhänge

Unter allen Verbrechen, die der Mensch gegen das Leben begehen kann, weist die Vornahme der Abtreibung Merkmale auf, die sie besonders schwerwiegend und verwerflich machen. Das II. Vatikanische Konzil bezeichnet sie und die Tötung des Kindes als "verabscheuungswürdiges Verbrechen" (GS, Nr. 51). Doch heute hat sich im Gewissen vieler die Wahrnehmung der Schwere des Vergehens nach und nach verdunkelt. Die Billigung der Abtreibung in Gesinnung, Gewohnheit und selbst im Gesetz ist ein beredtes Zeichen für eine sehr gefährliche Krise des sittlichen Bewusstseins, das immer weniger im Stande ist, zwischen Gut und Böse zu unterscheiden, vor allem auch, wenn es das Grundrecht auf Leben betrifft. In Österreich wird meist vergessen, dass der Unrechtscharakter der Abtreibung weiterhin eindeutig festgehalten wird (StGB §96), dass es sich bei der Abtreibung nicht um ein Anspruchsrecht oder gar um eine Errungenschaft modernen Lebens handeln kann. Angesichts einer so ernsten Situation bedarf es mehr denn je des Mutes, der Wahrheit ins Gesicht zu schauen und die Dinge beim Namen zu nennen, ohne bequemen Kompromissen nachzugeben. "Weh denen, die das Böse gut und das Gute böse nennen, die die Finsternis zum Licht und das Licht zur Finsternis machen", sagt der Prophet Jesaja (5,20). Gerade im Bezug auf die Abtreibung ist die Verbreitung eines zweideutigen Sprachgebrauchs festzustellen, wie etwa die Formulierung "Unterbrechung der Schwangerschaft", die darauf abzielt, deren wirkliche Natur zu verbergen und ihre Schwere in der öffentlichen Meinung abzuschwächen. Abtreibung ist Abbruch, ist - noch eindeutiger - Tötung eines ungeborenen Menschen! Die vorsätzliche Abtreibung ist, wie auch immer sie vorgenommen werden mag, die beabsichtigte und direkte Tötung eines menschlichen Geschöpfes in dem zwischen Empfängnis und Geburt liegenden Anfangsstadium seiner Existenz. Getötet wird hier ein menschliches Geschöpf, das gerade erst dem Leben entgegengeht, das heißt das absolut unschuldigste Wesen, das man sich vorstellen kann. Es ist schwach, wehrlos, sodass es selbst ohne jedes Minimum an Verteidigung ist, wie sie die flehende Kraft der Schreie und des Weinens des Neugeborenen darstellt. Es ist voll und ganz dem Schutz und der Sorge derjenigen anvertraut, die es im Schoße trägt.
Gewiss nimmt der Entschluss zur Abtreibung für die Mutter sehr oft einen dramatischen und schmerzlichen Charakter an, wenn die Entscheidung, sich der Frucht der Empfängnis zu entledigen, nicht aus rein egoistischen und Bequemlichkeitsgründen gefasst wurde, sondern weil manche wichtige Güter wie die eigene Gesundheit oder ein anständiges Lebensniveau für die anderen Mitglieder der Familie gewahrt werden soll. Manchmal sind für das Ungeborene Existenzbedingungen zu befürchten, die den Gedanken aufkommen lassen, es wäre für dieses besser, nicht geboren zu werden. Niemals jedoch können diese und ähnliche Gründe, mögen sie noch so ernst und dramatisch sein, die vorsätzliche Vernichtung eines unschuldigen Menschen rechtfertigen.
Natürlich ist zu bedenken: Eine Abtreibung steht in vielfältigen Zusammenhängen. Bei vielen Diskussionen gerät leicht in Vergessenheit, dass die Schwangerschaft wie die Geburt für die allermeisten Frauen eine sehr positive Erfahrung ist. Trotz möglicher körperlicher und seelischer Umstellungsprobleme gehört sie nach ihrer Erfahrung zum Schönsten, was Menschen überhaupt erleben können. Wenn die Schwangerschaft freilich ungewollt eintritt, kommen bei vielen Frauen leicht Befürchtungen und Ängste auf; es stellen sich ihnen bange Fragen an die eigene Zukunft und die des ungeborenen Kindes: Was wird aus meinen Lebensplänen? Wie geht es mit mir weiter? Werde ich mit dem Kind zurechtkommen? Werde ich ihm alles geben können, was es braucht? Wird meine Partnerschaft halten oder wird sie durch das Kind belastet und am Ende gar zerbrechen? In einer solchen Situation ist in ganz besonderer Weise der Vater des Kindes aufgefordert, seine Verantwortung für die Frau und das Kind zu erkennen und ihr nicht auszuweichen - eine Aufgabe, für die er kaum positive Leitbilder findet in einer Gesellschaft, in der es für viele als Kavaliersdelikt gilt, eine schwanger gewordene Frau sitzen zu lassen. Ein Schwangerschaftskonflikt bleibt niemals auf eine Zweierbeziehung beschränkt. Er ist vielmehr durch eine Beziehung zwischen drei Personen bestimmt. Allzu leicht wird das eigenständige Lebensrecht des Kindes aus der Betrachtung ausgeblendet und übersehen, dass das ungeborene Kind nicht Eigentum der Eltern, sondern gerade in seiner Wehrlosigkeit ihnen anvertraut ist.
Es hat darum nicht mit unzulässigem seelischen Druck zu tun, wenn Vater und Mutter daran erinnert werden, dass sie gemeinsam Verantwortung tragen für das wehrlose und verletzliche menschliche Lebewesen. Dem Vater machen es die Natur und die Gesellschaft leichter, sich seiner Verantwortung zu entziehen. Die schwangere Frau ist in einer anderen Lage. Normalerweise sucht sie nicht einen bequemen und leichten Ausweg. Sie braucht jedoch jemanden, der sie in ihrer Situation versteht und der zu ihr steht. Wer ihr als Lösung ihrer Probleme zur Abtreibung rät, lässt sie letztlich allein. Scheinbare Entlastung und Befreiung erweisen sich auf Dauer zumeist als schwere Belastung, mit der sie auf ihren weiteren Lebensweg allzu oft erst recht allein fertig werden muss.
Das Problem ungewollter Schwangerschaften betrifft aber nicht nur die Eltern des ungeborenen Kindes. Viele Menschen aus ihrem Umkreis nehmen Einfluss auf die Entscheidung für oder gegen das Kind: Familie, Freunde, Nachbarn, Arbeitskollegen und -kolleginnen. Von Einstellung und Haltung des sozialen Umfelds hängt es entscheidend mit ab, ob die Eltern des ungeborenen Kindes oder die Mutter allein die Kraft finden, das Kind anzunehmen. Wenn sich das familiäre Umfeld verweigert oder gar offen Druck ausübt, ist es für die Eltern oft unmöglich, Perspektiven für ein Leben mit ihrem Kind zu entdecken. Immer sind am Ende viele mitschuldig geworden, wenn eine schwangere Frau den Gang zu einem Arzt antritt, der bereit ist, seine ärztliche Kunst zum Töten zu missbrauchen.


10. Ein Wort der Hoffnung - Gottes Vergebung für geschehenes Unrecht

Es ist durch vielfältige Erfahrungen erwiesen, dass Frauen, die sich in ihrer Bedrängnis zu einer Abtreibung entschlossen haben, später unter ihrer Entscheidung leiden und sie bereuen. Als Christen wissen wir, dass selbst das Unrecht des Tötens durch Gott Vergebung finden kann. Vor Gott muss keine Frau mit ihren Ängsten, Selbstzweifeln und Schuldgefühlen allein bleiben. Vergebung und Versöhnung meinen jedoch etwas anderes als die in unserer Gesellschaft weit verbreitete Haltung der Gleichgültigkeit gegenüber dem geschehenen Unrecht. Vergebung ist nur möglich, wenn Schuld nicht heruntergespielt oder verdrängt, sondern eingesehen und angenommen wird. Wo dies geschieht, ist bereits der erste Schritt zur Vergebung und Versöhnung und damit zur Neuorientierung des Lebens getan.
In diesem Zusammenhang gewinnt das Wort "Ich spreche dich" los im Namen und im Auftrag Jesu ein unerhörtes Gewicht. Papst Johannes Paul II. wendet sich an die Frauen, die sich in solcher Situation befinden, und bittet sie: "Die Wunde in eurem Herzen ist noch nicht vernarbt. Was geschehen ist, war und bleibt in der Tat zutiefst unrecht. Lasst euch jedoch nicht von Mutlosigkeit ergreifen und gebt die Hoffnung nicht auf. Sucht vielmehr das Geschehene zu verstehen und interpretiert es in seiner Wahrheit. Falls ihr es noch nicht getan habt, öffnet euch voll Demut und Vertrauen der Reue: Der Vater allen Erbarmens wartet auf euch, um euch im Sakrament der Versöhnung seine Vergebung und seinen Frieden anzubieten. Ihr werdet merken, dass nichts verloren ist, und werdet auch euer Kind um Vergebung bitten können, das jetzt im Herrn lebt."


11. "Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen"
Eines der Merkmale der derzeitigen Anschläge auf das menschliche Leben besteht in dem Bestreben, gesetzliche Legitimation für sie zu fordern, so als würde es sich um Rechte handeln, die der Staat, zumindest unter bestimmten Bedingungen, den Bürgern zuerkennen müsste, und dem daraus folgenden Bestreben, die Umsetzung dieser "Rechte" mit dem sicheren Beistand der Ärzte und des Pflegepersonals zu verlangen.
Nicht selten wird behauptet, das Leben eines Ungeborenen oder eines sich in völliger Schwäche befindlichen Menschen sei nur ein relatives Gut; entsprechend einer Logik der Verhältnismäßigkeit oder des kalten Kalküls sollte es mit anderen Gütern verglichen und abgewogen werden; und es wird auch behauptet, dass nur jemand, der sich in der konkreten Situation befindet und persönlich betroffen ist, eine gerechte Abwägung der Güter vornehmen könne, um die es geht: infolgedessen könnte nur er über die Sittlichkeit seiner Entscheidung bestimmen. Deshalb sollte das Gesetz immer Ausdruck der Meinung und des Willens der Mehrheit der Bürger sein und ihnen, wenigstens in bestimmten Extremfällen, auch das Recht auf Abtreibung und auf Euthanasie zuerkennen.
Die radikalsten Meinungsäußerungen gehen schließlich so weit zu behaupten, in einer modernen und pluralistischen Gesellschaft müsste jedem Menschen volle Autonomie zuerkannt werden, über das eigene Leben und das Leben des ungeborenen Kindes zu verfügen. Auf jeden Fall ist in der demokratischen Kultur unserer Zeit die Meinung weit verbreitet, wonach sich die Rechtsordnung einer Gesellschaft darauf beschränken sollte, die Überzeugungen der Mehrheit zu verzeichnen und anzunehmen, und daher nur auf dem aufbauen könne, was die Mehrheit selber als moralisch anerkennt und lebt.
Gemeinsame Wurzel all dieser Tendenzen ist ein gewisser ethischer Relativismus, der für weite Teile der modernen Kultur bezeichnend zu sein scheint. Fasst eine parlamentarische oder gesellschaftliche Mehrheit, wenn sie die Rechtmäßigkeit der unter bestimmten Bedingungen vorgenommenen Tötung des ungeborenen menschlichen Lebens beschließt, nicht vielmehr einen tyrannischen Beschluss gegen das schwächste und wehrloseste menschliche Geschöpf? Das Weltgewissen reagiert mit Recht auf die Verbrechen gegen die Menschlichkeit, mit denen das letzte Jahrhundert so traurige Erfahrungen gemacht hat. Wenn heute ein beinahe weltweites Einvernehmen über den Wert der Demokratie festzustellen ist, wird das als ein positives Zeichen der Zeit angesehen, wie auch die Kirche dies wiederholt getan hat. Aber der Wert der Demokratie steht und fällt mit den Werten, die sie verkörpert und fördert: grundlegend und unumgänglich sind sicherlich die Würde jeder menschlichen Person, die Achtung ihrer unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte sowie die Übernahme des Gemeinwohls als Ziel und regelndes Kriterium für das politische Leben. Grundlage dieser Werte können nicht vorläufige und wechselnde Meinungs- "Mehrheiten" sein, sondern nur die Anerkennung objektiver sittlicher Werte. Ohne eine objektive sittliche Verankerung kann auch die Demokratie keinen stabilen Frieden festigen.
Im Hinblick auf die Zukunft der Gesellschaft und die Entwicklung einer gesunden Demokratie ist es daher dringend notwendig, das Vorhandensein wesentlicher, angestammter menschlicher und sittlicher Werte wiederzuentdecken, die der Wahrheit des Menschen im Sein selbst entspringen und die Würde der Personen zum Ausdruck bringen und schützen: Werte also, die kein Individuum, keine Mehrheit und kein Staat je werden hervorbringen, verändern oder zerstören können, sondern die sie nur anerkennen, achten und fördern werden müssen.
Jedoch kann in keinem Lebensbereich das staatliche Gesetz das Gewissen ersetzen, noch kann es Normen über das vorschreiben, was über seine Zuständigkeit hinausgeht, die darin besteht, das Gemeinwohl der Menschen durch die Anerkennung und den Schutz ihrer Grundrechte, durch die Förderung des Friedens und der öffentlichen Sittlichkeit sicherzustellen. Eben deshalb muss das staatliche Gesetz für alle Mitglieder der Gesellschaft die Achtung einiger Grundrechte sicherstellen, die dem Menschen als Person eigen sind und die jedes positive Gesetz anerkennen und garantieren muss. Erstes und grundlegendes aller Rechte ist das unverletzliche Recht auf Leben eines jeden unschuldigen Menschen.
Die Gesetze, die Abtreibung und Euthanasie zulassen und begünstigen, stellen sich also nicht nur radikal gegen das Gut des Einzelnen, sondern auch gegen das Gemeinwohl, und sind daher ganz und gar ohne glaubwürdige Rechtsgültigkeit. Tatsächlich ist es die Nicht- Anerkennung des Rechtes auf Leben, die sich, gerade weil sie zur Tötung des Menschen führt, in dessen Dienst zu stehen die Gesellschaft ja den Grund ihres Bestehens hat, am frontalsten und irreparabel der Möglichkeit einer Verwirklichung des Gemeinwohls entgegenstellt.
Abtreibung und Euthanasie sind also Verbrechen; diese für rechtmäßig zu erklären, kann sich kein menschliches Gesetz anmaßen. Gesetze dieser Art rufen nicht nur keine Verpflichtung für das Gewissen hervor, sondern erheben vielmehr die schwere und klare Verpflichtung, sich ihnen mit Hilfe des Einspruchs aus Gewissensgründen zu widersetzen. Seit den Anfangszeiten der Kirche hat die Verkündigung der Apostel den Christen die Verpflichtung zum Gehorsam gegenüber der rechtmäßig eingesetzten staatlichen Autoritäten eingeschärft (vgl. Röm 13,1-7; 1 Petr 3,13-14), sie aber gleichzeitig entschlossen ermahnt, dass man "Gott mehr gehorchen muss als den Menschen" (Apg 5,29).


12. Die Verantwortung aller für eine neue Kultur des Lebens - was wir tun können

Wir wollen ein Volk des Lebens (nicht des Todes), ein Volk des Lebens für das Leben sein! Angesichts der Selbstverständlichkeit, mit der unsere Gesellschaft sich an das Unrecht der Abtreibung gewöhnt hat, dürfen wir nicht in lähmende Lethargie verfallen. Gegenüber den lebensfeindlichen Tendenzen der modernen Kultur bedarf es geduldiger und hartnäckiger Überzeugungsarbeit. Sie beginnt bei uns selbst und muss in unserer eigenen Umgebung Wege für eine neue Einstellung gegenüber dem Leben aufzeigen. Es bedarf aber auch konkreter Hilfen, damit das Recht, leben zu dürfen, kein Privileg der Kinder ist, die von ihren Eltern gewollt sind. Auch diejenigen Kinder haben ein Recht auf Leben, deren Eltern sich während der Schwangerschaft in einer schweren Notlage oder vermeintlich ausweglosen Situation befinden.
Ich danke allen, die solche Hilfen bereits innerhalb und außerhalb unserer Pfarrgemeinden anbieten. Ich danke den Müttern und Vätern erwachsener Töchter und Söhne, die - nachdem sie ihre eigenen Kinder großgezogen haben - nochmals die Last der Erziehungsverantwortung für die Enkelgeneration mittragen, bis ihre Kinder zur eigenständigen Familiengründung kommen. Ich danke allen, die in Kontakt mit jungen Menschen das Bewusstsein dafür stärken, dass Sexualität und Liebe nur dann wirklich menschlich bleiben, wenn sie mit der Bereitschaft verbunden sind, Verantwortung zu übernehmen füreinander und für das gewollt oder ungewollt gezeugte Kind.
Ich danke den Ärzten, Schwestern und Pflegern, die sich für das Leben einsetzen, ich danke den in unseren Beratungsstellen tätigen Beraterinnen und Beratern, die vielen Rat suchenden Müttern und Familien zur Seite stehen und sie in ihrem Willen zur Annahme des Kindes bestärken. Ihre Arbeit ist ein wichtiger Dienst der Kirche am Leben der ungeborenen Kinder wie ihrer Mütter. Sie bezeugen unsere Solidarität mit Frauen in komplexen, zunächst ausweglos erscheinenden Lebenssituationen und unsere Bereitschaft, der Resignation entgegenzuwirken.
Ganz besonders aber danke ich den jungen Frauen und Mädchen, die sich in einer schwierigen Situation dem Ausweg des Tötens verweigerten und für ein Leben mit ihrem Kind entschieden haben. Sie verdienen unser aller Respekt und Hochachtung. Ebenso bezeuge ich unseren Respekt den allein erziehenden Müttern und Vätern. Ihre Bereitschaft, unter hohen persönlichen Opfern für ihr Kind einzustehen, kann zum ermutigenden Zeichen für andere werden. Ich danke für die konkrete Hilfe durch Bereitstellung von Wohnmöglichkeiten, durch die zeitweilige Kinderbetreuung in der Nachbarschaft, durch Mutter- Kind- Gruppen oder durch andere Hilfen.
Als Kirche sehen wir uns verpflichtet, die kirchliche Beratungstätigkeit nicht nur weiterzuführen, sondern sie nach Möglichkeit zu intensivieren. Deswegen habe ich das "Forum Neues Leben" ins Dasein gerufen, um dem Leben zu dienen. Ich hoffe, dass die Arbeitskreise, die sich mit öffentlichem Bewusstsein, mit adäquater, qualitätsgesicherter Beratung, mit konkreter Hilfeleistung, mit entsprechenden Finanzen, mit der Frage der Adoption beschäftigen, viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden, nicht nur unter Christen und Christinnen, sondern unter all jenen, denen das Leben, vor allem das ungeborene menschliche Leben am Herzen liegt.


13. Für eine kinderfreundliche Kirche und Gesellschaft

Als Christen haben wir die Pflicht, kinderfeindliche Tendenzen aufzudecken und dagegen anzugehen. Das können wir umso glaubwürdiger tun, je kinderfreundlicher wir im eigenen Haus sind. Wir glauben, dass Gott uns in den Kindern begegnet. Das bedeutet nicht, wir sollten sie vergöttern. Kinder sind weder kleine Engel noch kleine Teufel, sondern kleine Menschen, denen wir Erwachsene das Zeugnis christlichen Lebens schulden. Wir dürfen sie nicht um Gott betrügen.
Darum die Frage: Sind unsere Pfarrgemeinden Lebensorte für Kinder? Sind Kinder dort wirklich willkommen oder sind sie für die eingefahrenen Kreise der Erwachsenen Störenfriede? Es ist gut, dass es Kindergottesdienste gibt. Ich danke allen, die dafür Verantwortung tragen, auch gerade den älteren unter uns. Aber die Kinder sind durch die Taufe Glieder der Kirche und haben ihren Platz im Gemeindegottesdienst zusammen mit den Geschwistern, den Eltern und den Großeltern. Wer ihnen diesen Platz streitig machen will, verwirkt seinen eigenen Platzanspruch.
Finden die Sorgen der Erzieherinnen und Erzieher, die Anliegen der Eltern in der Pfarrgemeinde ein offenes Ohr, oder ist das alles nur Sache des Pfarrgemeinderates oder des Pfarrkirchenrates? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben sich zumeist alle erdenkliche Mühe, die Kinder mit dem Glauben vertraut zu machen. Es ist nur zu wünschen, dass die Eltern die Anregungen aufgreifen, damit ihre Kinder nicht um Gott betrogen werden. Es gibt viele Eltern- Kind- Gruppen, Gott sei Dank! Sind sie wirklich willkommen oder nur geduldet? Die Kirche und die Gesellschaft wird auch daran zu messen sein, wie sie mit den ungeborenen und den geborenen Kindern umgeht. Wir können unsere Zukunft nicht abtreiben, wir müssen unsere Zukunft miteinander bauen! Zum Schluss möchte ich mich noch an diejenige wenden, die die "Mutter des Lebens" genannt werden kann: Maria, die Jungfrau und Mutter, war es, die "das Leben" im Namen aller und zum Heil aller empfing. Sie steht also in engster persönlicher Beziehung zum "Evangelium vom Leben". Die Zustimmung Mariens bei der Verkündigung und ihre Mutterschaft stehen am Ursprung des Geheimnisses des Lebens, das dem Menschen zu schenken Christus gekommen ist. Sie ist Mutter jenes Lebens, von dem wir alle leben. Sie ist Vorbild für die Aufnahme und die Pflege des Lebens. Sie möge unsere mütterliche Fürsprecherin sein im Dienst am Leben. Seien Sie alle, liebe Brüder und Schwestern auf dem Weg des Lebens, herzlich und dankbar gegrüßt. Gott, der Lebendige, segne Sie, der Vater, der Sohn und der Heilige Geist. Amen.

+ Dr. Alois Kothgasser, Erzbischof Salzburg, am Aschermittwoch 9. Februar 2005

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Quelle: Zeitschrift "Vision 2000"


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