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Betrug am mündigen Bürger - Steuerfinanzierte Abtreibungen ein Skandal

Abtreibungen nach Indikation (medzininisch, kriminologisch) müssen von der Krankenkasse bezahlt werden, wenn die Mutter des Kindes pflichtversichert oder privatversichert und bedürftig ist. Hier geht es allerdings um etwas anderes, zumal 97 % aller Abtreibungen nicht aufgrund von Indikation, sondern nach Beratungsschein-Regelung vorgenommen werden. Laut "Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen" (SFHG) hat die Mutter des Kindes Anspruch auf Übernahme der Abtreibungskosten durch das Bundesland, "wenn ihr die Aufbringung der Mittel für den Abbruch einer Schwangerschaft nicht zuzumuten ist". Diese "Bedürftigkeit in besonderem Fall" liegt vor, wenn die "verfügbaren persönlichen Einkünfte" der Schwangeren derzeit rund 950 EUR nicht übersteigen, das entspricht einem Monatsbruttogehalt von rund 1400 EUR, zzgl. rund 225 EUR Freibetrag für jedes unterhaltspflichtige Kind. Das Einkommen des Ehepartners wird nicht berücksichtigt.

Eine Studie von S. Rehder und V. Blasel deckte folgende Fakten auf:

  • In 2002 wurden deutschlandweit 129.925 Abtreibungen (Wohnsitz in Deutschland) gemeldet und aufgrund SFHG in rund 115.000 Fällen die Kosten durch das Bundesland erstattet.
  • In einzelnen Bundesländern wurden mehr Abtreibungen erstattet als statistisch gemeldet. Angeblich handele es sich um Abrechnungsüberhang, was von den Autoren der Studie bezweifelt wurde.
  • Eine Prüfung, ob die Erstattung überhaupt berechtigt ist, findet offensichtlich in der Regel nicht statt.
  • In Summe wandten die Länder dafür 40,5 Millionen EUR auf, seit 1996 beläuft sich dieser Betrag auf 850 Millionen EUR.
  • Jede Abtreibung wird somit durchschnittlich mit 350 EUR vergütet.

Der rhetorische Titel - "Staatsaufgabe Abtreibung?" - scheint also durchaus angebracht. In der Bundesrepublik Deutschland gelten umfangreiche Gesetze zum grundsätzlichen Verbot der Tötung ungeborenen menschlichen Lebens und zum Schutz der Ungeborenen im Schwangerschaftskonflikt, gleichzeitig führt der Staat in der Anwendung des Gesetzes die Intention völlig ad absurdum und finanziert gleichzeitig einen weiten Teil der Abtreibungen sogar noch aus Steuermitteln! Vermutlich werden somit einige Abtreibungseinrichtungen bzw. Abtreibungskliniken in Deutschland weitgehend durch den Staat bezahlt, obwohl es sich bei Abtreibung nach wie vor um einen Straftatbestand handelt.





Eine Erklärung des Bamberger Erzbischofs zum Skandal um steuerfinanzierte Abtreibungen

Mehr als 41 Millionen Euro hat der Staat 2003 aus Steuereinnahmen für Abtreibungen ausgegeben. Wenn man noch hinzunimmt, was jährlich an staatlichen Zuschüssen den Beratungsinstitutionen wie zum Beispiel Donum Vitae und Pro Familia zufließen, die den Schein ausstellen, der die „rechtswidrige“ Abtreibung „straffrei“macht, sind die fünfzig Millionen Euro aus der Staatskasse für die „Antilife Bewegung“ in der Bundesrepublik weit überschritten. Das ist aus vielerlei Gründen ein Skandal und erfordert eine schleunige Revision. Denn es hat den Anschein, als würden wir begeistert unseren Selbstmord finanzieren.

Es ist seit langem bekannt, dass vor allem anderen die demographische Situation und die Entwicklung in Deutschland den Notstand des ganzen Sozialsystems verursachen. Auch die ökonomischen Auswirkungen der Überalterung bzw. der „Unterjüngung“ sind hinlänglich beschrieben. Dessen ungeachtet wird anstatt das Leben zu fördern, der Tod finanziert. Die Millionen, die für die Tötung noch nicht geborener Kinder ausgegeben werden, müssen den kinderreichen Familien und der Finanzierung der Rente für Erziehungsjahre zukommen. Das Geld für die hunderttausendfachen Abtreibungen wird dringend für das Kindergeld, Kindergartenplätze, Schulmittel und Jugendarbeit gebraucht, wie die derzeitige Spardiskussion auf allen Ebenen deutlich zeigt.

Es ist ein Betrug am mündigen Bürger, der sich erfolgreich gegen die Bezahlung der Abtreibungen aus seinen Krankenkassenbeiträgen gewehrt hat und nun klammheimlich gezwungen wird, diese über seine Steuern mitzufinanzieren.

Nach Bekanntwerden dieser Zahlen ist es noch unverständlicher, dass die katholischen Schwangerenberatungsstellen der Caritas und des Sozialdienstes Katholischer Frauen keine staatliche Förderung mehr erhalten, seit sie keine Beratungsscheine mehr ausstellen, die die rechtswidrige Abtreibung straffrei machen. Weil sie aus-schließlich und zweifelsfrei für das Leben beraten und wirken wollen, werden sie abgestraft; andere Beratungsstellen, die den Schein ausstellen, werden mit achtzig Prozent der Gesamtkosten gefördert. Der Staat muss das „Schwangerenhilfegesetz“ (Erklärung: siehe unten) von 1995 wie vorgesehen mit all seinen Auswirkungen auf den Prüfstand stellen.

Die anonyme Geburt sollte trotz auch verständlicher Einwände von Psychologen ermöglicht werden. „Sein ist besser als Nichtsein, Leben ist besser als Nichtleben“. Ein Kind, ein Jugendlicher und ein Erwachsener, der seine Eltern nicht kennt und nicht kennen lernen kann, wird in einer lebensfreundlichen Gesellschaft, wozu die Psychologen ihren Beitrag leisten müssen, sich trotzdem seines Lebens freuen können. Deshalb muss die ausschließliche Beratung und die Hilfen für das Leben gefördert werden. Die Adoptionen müssen erleichtert werden. Es gibt nachweislich sehr viele adoptionswillige und geeignete Ehepaare.

Der Staat muss sich eindeutiger für die Ehe und Familie als lebensbringende, lebensbejahende und lebensfördernde Keimzelle der Gesellschaft mit allen rechtlichen und administrativen Möglichkeiten einsetzen. Das Ja zum Leben muss klarer und eindeutiger in der Bundesrepublik Deutschland werden. Dagegen muss alles, was den Tod fördert, abgestellt werden. Es muss eine Kultur des Lebens entwickelt werden. Damit wird auch der so oft für die gesamte Ökonomie erforderliche Stimmungsumschwung einen entscheidenden Anschub bekommen.

Quelle: FAZ, Die Tagespost






Stichwort "Schwangerenhilfegesetz":
Das Schwangerenhilfegesetz, im Jahre 1995 beschlossen, diente damals politisch dazu, das Verbot der Bezahlung von Abtreibungen durch die Pflichtmitglieder von Krankenkassen aufzufangen. Obwohl auch das Steuerzahlen eine Pflichtleistung ist, galt es als den Bürgern zumutbar, rechtswidrige Handlungen zu finanzieren, weil es sich um eine Art Nothilfe - vergleichbar der Sozialhilfe - handeln sollte. Eine Frau hat Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz, wenn ihr die Aufbringung der Mittel für den Abbruch einer Schwangerschaft nicht zuzumuten ist, heißt es in Paragraph 1 Absatz 1 des Gesetzes. Der folgende Absatz legt den Rahmen der Zumutbarkeit fest: Für die Kosten, die nach einer Darlegung der Bundesregierung rund 300 Euro betragen, braucht eine Frau nicht aufzukommen, wenn ihre verfügbaren persönlichen Einkünfte in Geld und Geldwert 912 Euro (Einkommensgrenze) nicht übersteigen und ihr persönlich kein kurzfristig verwertbares Vermögen zur Verfügung steht oder der Einsatz des Vermögens für sie eine unbillige Härte bedeuten würde. Dies bedeutet, dass eine nicht berufstätige Frau eines reichen Mannes, der zwar einige Immobilien überschrieben sind, die aber keinen ehevertraglich festgeschriebenen Anspruch auf ein monatliches Taschengeld von mehr als 900 Euro hat, über einen Anspruch auf staatliche Kostenerstattung für eine Abtreibung verfügt. Dies ist insoweit folgerichtig, als die Abtreibung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts allein eine Angelegenheit der Frau (sowie der Ärzte und Berater) ist. Daher braucht - im Unterschied zu anderen Fällen der Sozialhilfe - sich die Frau auch ihrem Lebenspartner nicht zu offenbaren, wenn sie für einen Schwangerschaftsabbruch Geld benötigt.



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