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Unerwünschtes Leben

Kommentar über die Präimplantations-Diagnostik von Inga Baldinger

In Deutschland hat dieser Woche wieder ein Kind per höchstrichterlichen Entscheid bestätigt bekommen, ein unerwünschtes Leben zu sein. Wenn der heute dreijährige Bub größer und in der Lage sein wird, dieses Urteil in seiner Tragweite zu erfassen, bleibt ihm als womöglich einziger Trost, kein Einzelfall zu sein.

Und wer weiß: Vielleicht wird er eines Tages Kontakt zu jenem Gynäkologen suchen, dem der Fehler bei der Verhütungsbehandlung seiner Mutter passiert ist - und dem er so gesehen sein Dasein samt vollen Unterhaltszahlungen (oder spricht man in solchen Fällen von Schadensersatzleistungen?) verdankt.

An Österreich ging diese Entwicklung - noch - vorüber. In den Vereinigten Staaten treibt sie unterdessen die wildesten Blüten. Nicht dass es nicht auch bei uns schon die ersten Fälle gäbe. Die österreichischen Höchstrichter erkannten aber bisher, die Geburt eines Kindes könne nicht als ein Schaden auslösendes Ereignis gesehen werden. Zumindest dann nicht, wenn es sich um ein gesundes Kind handelt. Anders sieht die Sache aus, wenn ein behindertes Kind zur Welt kommt. Hier sandte die Rechtsprechung zuletzt das verheerende Signal aus, dass behindertes Leben sehr wohl ein Schaden sein könne.

Abgründe tun sich auf. Und auch, wenn es manche nicht so dramatisch sehen wollen: Hier steht das nackte Leben vor Gericht. In seiner Vielfalt und Fehlerhaftigkeit, in seiner Großartigkeit und in seiner Erbärmlichkeit. Hier wägen Eltern, Ärzte, Juristen Fragen ab, die jede Gesellschaft an den Rand des Menschseins bringen muss: Die Frage nach unerwünschtem Leben; und die Frage, wer dafür bezahlen muss.

Ist es das, was wir wollten? Kann man diese Abwägung dem Geist der Zeit entsprechend wirklich rein sachlich sehen?

Klar: Jeder will sich gegen Fehler aller Art absichern. Am besten mit Garantie. Pfuscht ein Installateur, haftet er selbstverständlich. Warum soll nicht auch ein Arzt, der es bei der Ausübung seines Berufs an der notwendigen Sorgfalt missen lässt, dran sein? Bis zu einem bestimmten Punkt - überhaupt, wenn man an die Probleme denkt, ärztliche Kunstfehler zu beweisen - ist das In-die-Pflicht-Nehmen der Ärzte vollkommen in Ordnung. Aber eben nur bis zu einem bestimmten Punkt. Ziehen sich die Mediziner aus Angst vor dem Staatsanwalt auf die reine Absicherungsmedizin zurück, hat niemand etwas davon.

Außerdem: Was von den einen verlangt wird, müssen auch die anderen leisten. Und hier ist ein paradoxes Phänomen zu beobachten: Noch nie hatte die Masse der Menschen - jedenfalls in der Wohlstandswelt - die Möglichkeit, sich derart schnell und derart gut über alles und jedes zu informieren. Zugleich wollen wir für unser Tun möglichst nicht verantwortlich sein. Je mehr wir wissen (könnten), umso ratloser werden wir und umso lieber ist es uns, wenn irgendwer schuld an dem ist, was uns passiert. Das ist menschlich. Zusammen passt es nicht.

Daneben gibt es auch eine ganz andere Entwicklung. Der Druck auf werdende Mütter steigt, unbedingt klären zu lassen, ob das in ihnen wachsende Leben nach menschlichem Ermessen auch sicher einwandfrei sein wird. Mütter, die sich diesem Druck nicht beugen, die dem neuen Leben auf alle Fälle eine Chance geben wollen, stoßen zusehends auf Unverständnis. Ist das Kind dann tatsächlich behindert, schwingt im kollektiven Bedauern schnell auch mit, dass sie ja die Wahl gehabt hätten, über Tod oder Leben zu entscheiden. Das ist das Fürchterlichste, was eine Gesellschaft ihren am meisten auf Hilfe angewiesenen Mitmenschen antun kann.

Leben ist immer ein Risiko. Es macht, was es will. Dagegen gibt es keine Versicherung. Darüber kann kein Arzt und kein Apotheker informieren.

Und auf keinen Fall kann Leben ein Schaden sein. Niemals.



Quelle: Salzburger Nachrichten vom 18.11.2006


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